Ein Vorkaufsrecht kann einen bereits weit vorbereiteten Zinshausverkauf an einer entscheidenden Stelle verändern. Vor einer bindenden Zusage muss geklärt sein, wer berechtigt ist, ob das Recht im Grundbuch eingetragen wurde, welcher Vorgang es auslöst und welche Bedingungen dem Berechtigten vollständig anzubieten sind.
Verkäufer brauchen dafür einen Ablauf, der Vermarktung, Drittangebot, Vorkaufsanbot und Kaufvertrag miteinander verbindet. Käufer sollten die Belastung nicht nur im Grundbuch sehen, sondern auch die zugrunde liegende Vereinbarung und mögliche Nebenverträge prüfen.